BZSt: USt-IdNr. Bestätigung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bemüht, die Anwendung "EVAT - Bestätigung von USt-IdNrn" (https://evat.bff-online.de) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite wurde noch keinem Barrierefreiheitstest unterzogen.

Ein Barrierefreiheitstest ist jedoch in kommenden Releases bereits vorgemerkt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.10.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.10.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden:

Bundeszentralamt für Steuern, Referat St III 4
Telefon: +49(0)228/406-1265
barrierefreiheit-evat@bzst.bund.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Wie Sie zur Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen können, finden Sie unter dem folgenden Link: Kontakt zur Schlichtungsstelle.

StartSeite

© Bundeszentralamt für Steuern - 2026 | Version: 25.4.3.2 | Version CLI: 25.4.3.2 | Umgebung: PROD ecom-server-group