BZSt: USt-IdNr. Bestätigung

One-Stop-Shop, Nicht EU-Regelung (vormals VAT on e-Services)

Bestätigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Bestätigungsverfahren für Unternehmer, die am besonderen Besteuerungsverfahren VAT on eServices teilnehmen

Einfache Bestätigung

   
* EU 
 
*
 
*
 
* Diese Felder müssen aus technischen Gründen zwingend gefüllt werden.



Aktuelle Hinweise:

Sollten Ihre Bestätigungsanfragen aufgrund technischer Störungen oder Wartungsarbeiten über Internet nicht möglich sein, sind auch telefonische Anfragen über die Servicegruppe Umsatzsteuerkontrollverfahren nicht möglich!

Bestätigungsverfahren – Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Ab dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Austrittsabkommen nicht mehr als Gemeinschaftsgebiet und ist für umsatzsteuerrechtliche Zwecke nach dem 31.12.2020 grundsätzlich als Drittlandsgebiet zu behandeln. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit der Länderkennung GB können demzufolge nach dem 31.12.2020 im Bestätigungsverfahren nicht mehr bestätigt werden.

Datenschutzhinweis:

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Steuerverwaltung (https://www.bzst.de/DatenschutzInfo).

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